Nutzungsbedingung für das Internet
Leistungsumfang
In ihren Apartments stellt die Hack VVG (im folgenden „VVG“) seinen Feriengästen als Vertragspartner (im folgenden „VP“) einen Internetzugang als Serviceleistung zur Verfügung. Der Service wird 24 Stunden/Tag angeboten und ist kostenlos. Daher besteht weder ein Rechtsanspruch auf diesen Service noch auf bestimmte Leistungen und Übertragungsraten.
Dieser Service soll dem Feriengast die Möglichkeit geben, mit seinem Notebook Informationen wie persönliche Mails abzurufen zu können, Chats mit den Daheimgebliebenen durchzuführen oder normal surfen zu können.
Obliegenheiten des VP
Mit Benutzung des Internetzugangs ist diese Nutzungsvereinbarung automatisch vereinbart. Darauf ist schon im Mietvertrag verwiesen.
Umfang der Nutzung
Der VP darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der VP verpflichtet sich insbesondere:
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keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten,
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nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails oder anderweitigen Nachrichten.
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keine Daten zu versenden oder zu speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Internetangebotes der VVG oder anderer Internetnutzer zu gefährden. Der VP vermeidet Datenverkehr mit Dauerlast und hohem Transferaufkommen (Webhosting, Filesharing, Videostreaming u.ä.) und stellt keinerlei Internetdienste für Dritte zur Verfügung.
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keine Daten aus dem Internet zu laden (Download), die Lizenz- und Urheberrechte oder geltendes Recht verletzten. Hierzu gehören illegale Musik-, Video-, Programm-, und ähnliche Downloads.
Die Benutzung ist ausschließlich für direkte Feriengäste der VVG erlaubt. Sollten infolge Verschuldens des VP Dritte Zugang zum Netz der VVG erhalten, haftet der VP im Schadenfall.
Ein Verstoß gegen obige Nutzungsvereinbarungen zieht - unabhängig von der Schadensregulierung - einen Ausschluss von dem Internetservice nach sich.
Selbstschutz
Die VVG weist darauf hin, dass der VP selbst auf seinem Endgerät für einen ausreichenden Schutz vor schadhaften Programmen (Viren) oder Eindringversuchen (Hacking) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat. Der VP trägt jegliches Risiko allein, welches aus der Nutzung des Internet-Zuganges der VVG für seine Daten, seine Hard- und Software entstehen kann.
Der VP sorgt für die Einhaltung der Lizenz-Bestimmungen für alle auf seinem Endgerät installierten Programme und deren bestimmungsgemäße Nutzung. Der VP sorgt durch geeignete Maßnahmen (z.B. Passwort auf Betriebssystem-Ebene) selbst dafür, dass sensible Daten auf seinem Endgerät vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.
Konfiguration des Notebooks
Der VP ist für die richtige Konfiguration seines Notebook selbst verantwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten (Konfiguration) kann man auf der Website der Technikbeschreibung entnehmen.
Rechte der Nutzer
Gäste, die diese Serviceleistung nicht in Anspruch nehmen wollen, dokumentieren dieses durch Nichtnutzung des Internets
Datenschutz
Die VVG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der VP nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungs- und gesetzlich vorgeschriebenen Nachweiszwecken erforderlich sind. Der VP stimmt hiermit der Speicherung dieser Daten zu.
Die VVG weist den VP ausdrücklich darauf hin, dass bei seiner Internet-Nutzung der Schutz und die Sicherheit seiner in öffentliche Netze übertragenen Daten sowie des verwendeten Endgeräts nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann, insofern der Nutzer nicht selbst Maßnahmen dazu ergreift.
Freistellung
Verstößt der VP oder sein E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der VP dieses zu vertreten, haftet der VP gegenüber der VVG auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden.
Der VP ersetzt der VVG alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dieses zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
VVG informiert den VP unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Mieter Gelegenheit zur Stellungnahme.
Schlussbestimmungen
Das VVG ist berechtigt, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen bei besonderem Erfordernis ohne Zustimmung der Nutzer zu ändern. Verbindlich ist die Nutzungsbedingung, die zum Antritt des Aufenthaltes in den Räumen ausliegt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Technik
Siehe gesonderte Beschreibung.
Details über Nutzungszeiten und Leistungen erfragen Sie bitte direkt bei den Betreibern.